Bekanntlich war Dr. Eberl Staatssekretär im Umweltministerium. Seine Ausbildung: Förster, aber die akademische Schiene. Der Bürgerinitiative Nationalpark Harz ist er aufgefallen als Mitglied des ‘Nationalparkdirektoriums’ (bestehend aus dem damaligen Nationalparkdirektor Dr. Barth, niedersächsischer Teil des Nationalparks und dem Staatssekretär des Umweltministeriums in Magdeburg, Dr. Aeikens und dem damaligen Direktor Herrn Gaffert aus dem Brocken-NP). Diesem Forstbeamten-Team sind die Landesgesetze zum vereinigten Nationalpark Harz zu verdanken, die den Nationalparkgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes §24 auf den Kopf stellen. Statt zumindest in den Kernzonen (wo ein höchstmöglicher Naturnähegrad durch fehlende menschliche Einwirkung bereits erreicht ist – in Niedersachsen sind es 51% der Nationalparkfläche) das Verbot jeglichen menschlichen Handelns gesetzlich festzuschreiben, hat das Försterteam es verstanden, sich selbst per Gesetz (Niedersächsisches und Sachsen-Anhaltinisches Nationalparkgesetz) alle Handlungsmöglichkeiten offen zu halten. Das sind für Forstbeamte: Forstwirtschaft und Jagd.
Vorher hat es Dr. Eberls aber fertiggebracht per Brief zu lügen: Im vorbereitenden Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sei es nicht erforderlich, die Forderung nach ‘Gewährleistung der Natürlichen Dynamik’ (BNatSchG § 24 (2)) aufzunehmen, da dies ja ‘geltendes Gesetz’ sei. So war der Schachzug vorbereitet, es im Nationalparkgesetz Harz in seiner wesentlichen Zielsetzung nicht zu beachten. Folglich – und weil die verabschiedenden parlamentarischen Gremien zu unfähig und zu faul sein mochten, sich mit der Bundesgesetzlage zu beschäftigen – wurde in Niedersachsen unter Federführung von Frau Zachow der Entwurf für das Nationalparkgesetz (s. Einwendungen der BINPHarz gegen den Gesetzesentwurf auf der BI-Internetseite) schlicht durchgewunken, nur die Grünen haben ein wenig opponiert. So wurde für ein Gesetz freie Bahn geschaffen, das für 50 Jahre, so der jetzige NP-Direktor Pusch, straffreies Förstern und Jagen im Nationalpark Harz ermöglicht. Ein international belächeltes Unikum.
Da die so entstandenen Nationalparkgesetze letztlich weder juristisch, noch ethische, noch ethologisch noch ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen sind, hat besagter Staatssekretär im Umweltministerium im letzten Jahr nachgelegt und zugelassen, eine Argumentation in ein Leitbild aufzunehmen, wie sie nur nationalparkmäßig beschränktem Försterdenken entspringen kann: Da ja Wild aus dem Nationalpark eventuell in angrenzendes Forstgebiet wandern könne, um dort dann den Wald abzufressen, sei es unabdingbar, dass in den Kernzonen des Nationalparks verstärkt per Hundehetzjagd geschossen werden müsse (!), wozu dann ca. 400 Schützen und jede Menge Hunde hinzugezogen werden.
Ebenfalls bekanntlich hat dieses ‘Denken’ in einem ansonsten unbescholtenen ehemaligen Forstbeamten ein Opfer gefunden, der – dieser unsinnigen Argumentation folgend – im Nationalpark besten Gewissens dem schädlichen Treiben des allesauffresseden Wildes per Wilderei – so die Anklage vor dem LG Braunschweig – Einhalt zu gebieten für nötig hielt.
Zu Jagden im Nationalpark hat sich Herr Dr. Eberl dann auch noch selbst eingeladen, was Herr Pusch als strammer Befehlsempfänger auch sofort voll durchorganisieren ließ.
Nicht genug damit, hatte Herr Dr. Eberl schon im Jahr zuvor den einzigen 20-Ender Nachwuchshirsch zwecks Trophäenschmuck über dem heimische Kamin im Harz abgeschossen. Ein schönes Beispiel für Bonzenjagd. Manche sprechen von Selbstbegünstigung im Amt. Auch unter waidmännischen Gesichtspunkten ein Sakrileg, unter ethologisch-ökolögischen sowieso.
Nun kommt die Quittung - er ist also kein Staatssekretär mehr und freut sich (wie auch die Steuerzahler, die sie ermöglichen) über die monatliche Pension von über 6000 Euro, die er sich auf besagte Weise erarbeitet und erschossen hat.
Man kann nur hoffen, dass die FDP und die CDU, aber auch die SPD im neuen Landtag allmählich aufwachen und zu Gunsten der unbeeinflußten Naturentwicklung, der Harzer Bevölkerung und aller Naturfreunde, ein wenig mehr das BNatSchG beachten und mit der verquasten Selbstbegünstigungsargumentation einer kleinen Förster-Clique Schluß machen. Damit die Natur im Nationalpark Harz sich selbst überlassen wird, zumindest sofort in den Kernzonen, möglichst aber überall. Nur dann wird es möglich sein, ungeheuerliche Steuergeldsummen (mindestens 300 Millionen Euro in 50 Jahren) für sinnvollere Aufgaben einzusparen und Wild in unberührter Natur für die Allgemeinheit – auch die aus Braunschweig – sichtbar zu machen.