Gen-Mais Mon810 und die Polizei

By Hoffer

Jeder weiß, dass die Aussat dieser Maissorte von Monsanto von der Bundeslanwierschaftsministerin Ilse Aigner verboten wurde, nicht nur, weil die Auswirkungen dieses Genmais’  für die Natur unabsehbare Folgen haben kann, sondern auch, weil die Verfügung über ein Nahrungsmittelmonopol zu Gunsten eines einzigenKozerns gegen die Interessen aller Konsumenten verstößt. Einmal ausgesät, verseuchen 810-Pollen jedes andere Maisfeld und damit geht automatisch das Recht an jedem Mais in das Eigentum von Monsanto über. Hier, gegenüber Frau Aigner, kann die Polizei nichts machen, außer hilflos zusehen, wie den Monopolinteressen eines weltweit aktiven Lebensmittelkonzerns geschadet wird.

Was also tun? Da gibt es doch jene Menschen, die sich nicht scheuen, zum Wohle der Allgemeinheit auch die versuchsweise Aussaat zu verhindern. Außerdem haben sich einige von ihnen auf eingezäuntem Gelände niedergelassen, ausgerechnet dort, wo man auch Genmais hinsäen könnte. Hier auf dem Gelände der ehemaligen FAL in Völkenrode gilt das Hausrecht. Darüber verfügt heute das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut. Und das lebt als Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume von Aufträgen, wie der Erforschung eben jener Folgen, die Frau Aigner mittels Aussaatverbot verhindern will. Weil Pollen im Wind und Bienen (sofern sie nicht einem weiteren Totalverlust, warum auch immer, anheimgefallen sind) sich durch Zäune nicht aufhalten lassen - da muß die Polizei einschreiten, wenn sie gerufen wird, will aber eigentlich nicht, muß dann aber doch und sich so vor den Karren eines Konzerns spannen lassen, dessen Ziel die Aneignung des Monopols auf Lebensmittels ist. Aber nicht, noch nicht,  gegen Bienen und Wind und die zu erwartenden Nachteile für die Allgemeinheit durch Mon 810 sondern eben gegen jene die sich dort niedergelassen haben, wo man Mon 810 einsäen könnte.

So zahlt die Allgemeinheit für den Schutz der Interessen eines Konzerns, der sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern gedenkt; für die Mißachtung einer wohlbegründeten Anordnung einer Bundesministerin. Denn Hausrecht gegenüber hochengagierten Menschen, die sich dem Schutz der Natur und des uneinschränkbaren Rechts auf menschliche Nahrung widmen, gilt doch wohl mehr? Die Leitung des Thünen-Instituts  hat jedenfalls gestern die Polizei gerufen und die hat geräumt. Und sicher wird der Staatsanwalt ganz ganz dolle Strafverfolgung für die Acker- Besetzer einleiten, damit Monsanto was davon hat und die Allgemeinheit nicht.

Damit das klar ist, hat Monsanto schon Klage gegen Frau Aigners Anordnung erhoben und das Braunschweiger Verwaltungsgericht wird entscheiden müssen

1. über eine Klage der Firma Monsantogegen gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit angeordnete Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen und zu verkaufen und

2. über einen entsprechenden Eilantrag als Prozeßgegner .

Klage und Eilantrag  werden zunächst dem Bundesamt als Antragsgegner  zugeleitet.

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